Altersvorsorgedepot-Fragen

Zulagenrechner Altersvorsorgedepot

Berechnen Sie die staatliche Zulage nach dem Einkommensteuergesetz in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

Stand der Rechtslage: 19.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156)

Für die Kinderzulage zählen Kinder, für die Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt wird (§ 85 EStG).

Unter 25 zu Beginn des Beitragsjahres?

Einmaliger Bonus von 200 € (§ 84 Satz 2 EStG), wenn Sie das 25. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht vollendet haben.

Ihr persönlicher Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Ohne Angabe entfällt die Steuer-Näherung.

Ergebnis (pro Jahr)

Zulagen für ein Beitragsjahr
PositionBetrag
Ihr Eigenbeitrag im Jahr
Grundzulage (§ 84 Satz 1 EStG)
Bonus unter 25, einmalig (§ 84 Satz 2 EStG)
Kinderzulage (§ 85 Abs. 1 EStG)
Grundzulage Ehepartner, mittelbar (§ 84 Satz 3 EStG, max. 175 €)
Summe Zulagen

Förderquote:
Ihre Zulagen im Verhältnis zu Ihrem Eigenbeitrag.

Beitrag für die volle Grundzulage: 1.800 €/Jahr (150 €/Monat); volle Kinderzulage ab 300 €/Jahr (25 €/Monat).

Hinweis: Der Rechner ist ein Informationswerkzeug auf Basis des Gesetzestextes. Er ersetzt keine Beratung und kennt Ihren Vertrag nicht. Verbindlich ist allein die Festsetzung durch die zentrale Stelle und das Finanzamt.

So rechnet der Rechner

Der Rechner folgt dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung, die ab dem 01.01.2027 gilt (Art. 2 des Altersvorsorgereformgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 156). „B“ steht für Ihren Eigenbeitrag im Jahr.

  1. Mindesteigenbeitrag (§ 86 EStG): Ist B kleiner als 120 €, gibt es weder Grundzulage (einschließlich Bonus) noch Kinderzulage. Der Rechner zeigt dann überall 0 €.
  2. Grundzulage (§ 84 Satz 1 EStG): 50 % der Beiträge bis 360 € plus 25 % der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €. Als Formel: 0,5 × min(B; 360) + 0,25 × max(0; min(B; 1.800) − 360). Höchstens 540 €. Beiträge über 1.800 € erhöhen die Zulage nicht.
  3. Bonus unter 25 (§ 84 Satz 2 EStG): Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig zusätzlich 200 €.
  4. Kinderzulage (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG): Für jedes Kind mit festgesetztem Kindergeld 100 % der Beiträge bis 1.800 €, höchstens 300 € je Kind. Je Kind also min(B; 300) €. Der Rechner setzt für jedes Kind denselben Eigenbeitrag an, so wie der Wortlaut es formuliert („Für jedes Kind … beträgt die Kinderzulage jährlich 100 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge“). Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 21/4088) beschreibt ebenfalls, dass der Zulageberechtigte „für jedes Kind“ einen Betrag „für die von ihm geleisteten Altersvorsorgebeiträge“ erhält. Manche Portale rechnen bei mehreren Kindern anders. Mehr dazu im Ratgeber Kinderzulage.
  5. Ehepartner (§ 84 Satz 3 und 4 EStG): Ein mittelbar zulageberechtigter Ehepartner erhält eine Grundzulage nach derselben Formel, berechnet aus den Beiträgen des unmittelbar Berechtigten, höchstens aber 175 €. Er braucht einen eigenen Vertrag und einen eigenen Beitrag von mindestens 120 € im Jahr (§ 79 Satz 2 Nr. 4 EStG). Den Bonus unter 25 des unmittelbar Berechtigten berücksichtigt die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 21/4088, zu § 84) bei der Grundzulage des Ehegatten ausdrücklich nicht; der Rechner rechnet ihn deshalb nicht ein.
  6. Steuer-Näherung (§ 10a EStG): Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulage können als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10a Abs. 1 Satz 1). Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Abzug günstiger ist als die Zulage (Günstigerprüfung); nur die über die Zulage hinausgehende Steuerermäßigung wird festgestellt (Gesetzesbegründung BT-Drs. 21/4088 zu § 10a). Der Rechner nimmt als Abzugsbetrag B (höchstens 1.800 €) plus Ihre Grundzulage und Ihre Kinderzulage (nicht die des Ehepartners), multipliziert ihn mit Ihrem Grenzsteuersatz und zieht die Zulagen ab. Was übrig bleibt, ist der zusätzliche Steuervorteil. Den Berufseinsteiger-Bonus lässt die Begründung bei dieser Prüfung außer Betracht; der Rechner tut das auch.

Rechenbeispiele

Beispiele ohne Bonus, ohne Kinder, ohne Ehepartner, soweit nicht anders genannt
Eigenbeitrag/JahrRechnungZulage
100 €unter 120 €, § 86 EStG0 €
120 € (10 €/Monat)0,5 × 12060 €
360 € (30 €/Monat)0,5 × 360180 €
1.200 € (100 €/Monat)180 + 0,25 × (1.200 − 360)390 €
1.800 € (150 €/Monat)180 + 0,25 × 1.440540 €
3.000 €Deckel bei 1.800 €540 €
1.800 €, 2 Kinder540 + 2 × 3001.140 €
300 €, 3 Kinder150 + 3 × 3001.050 €
1.800 €, unter 25540 + 200740 €

Weitere Voraussetzungen, etwa wer zum begünstigten Personenkreis gehört, regelt § 10a EStG. Hinweise dazu finden Sie in den Ratgebern für Selbstständige und Beamte. Für Riester-Bestandsverträge gilt bis auf Weiteres das bisherige Recht (Ratgeber Riester und Altersvorsorgedepot).

Die Förderung wirkt nur auf Ihre Einzahlungen. Welche Rendite oder Kosten ein Vertrag hat, zeigt der Kostenrechner.