Altersvorsorgedepot: Zulagen und Kosten klar nachgerechnet
Ab dem 01.01.2027 fördert der Staat das neue Altersvorsorgedepot mit Zulagen. Hier rechnen Sie nach, wie viel Zulage Sie bekommen und wie stark Kosten wirken.
Welche Banken und Broker ein Altersvorsorgedepot angekündigt haben: Anbieterübersicht
Stand: 19.10.2026. Rechtsgrundlage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156. Allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Rechenbeispiel: Zulage im Jahrnach §§ 84 bis 86 EStG ab 2027
| Eigenbeitrag | Grundzulage | mit 1 Kind |
|---|---|---|
| 10 € im Monat120 € im Jahr | 60 € | 180 € |
| 25 € im Monat300 € im Jahr | 150 € | 450 € |
| 50 € im Monat600 € im Jahr | 240 € | 540 € |
| 100 € im Monat1.200 € im Jahr | 390 € | 690 € |
| 150 € im Monat1.800 € im Jahr | 540 € | 840 € |
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form des zertifizierten, staatlich geförderten Altersvorsorgevertrags. Es ist Teil der Reform der privaten Altersvorsorge durch das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Sie zahlen Beiträge in ein Depot ein, das in bestimmte Anlagen investiert, und erhalten dafür staatliche Zulagen und gegebenenfalls einen Steuervorteil. Die Auszahlung beginnt in der Regel frühestens mit 65, als lebenslange Zahlung oder als Auszahlplan.
Zertifizierte Verträge müssen von den Anbietern erst noch angeboten werden. Welche Anbieter ein Altersvorsorgedepot angekündigt haben und was sie dazu veröffentlichen, zeigt die Anbieterübersicht.
Die wichtigsten Fakten mit Fundstelle
- Grundzulage: höchstens 540 € im Jahr
50 % der ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % der Beiträge zwischen 360,01 € und 1.800 €. Einmalig 200 € mehr, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Fundstelle: § 84 EStG - Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind
100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind, für das Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt wird.
Fundstelle: § 85 Abs. 1 EStG - Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr
Ohne mindestens 120 € Eigenbeitrag im Beitragsjahr gibt es weder Grund- noch Kinderzulage.
Fundstelle: § 86 EStG - Steuerlich abziehbar: bis 1.800 € plus Zulage
Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulage können als Sonderausgaben abgezogen werden.
Fundstelle: § 10a Abs. 1 EStG - Einzahlung: höchstens 6.840 € im Jahr
Mehr darf pro Jahr nicht eingezahlt werden; gefördert werden aber nur Beiträge bis 1.800 €.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AltZertG - Anlagen: Fonds, ETF-artige OGAW, Staatsanleihen
OGAW und offene Publikums-AIF bis Risikoklasse 5, ELTIF sowie Euro-Staatsanleihen. Einzelaktien gehören nicht zu den aufgeführten Anlagen. Eine Kapitalgarantie ist beim Depot nicht vorgesehen.
Fundstelle: § 1 Abs. 1b AltZertG - Standarddepot: Kostendeckel 1,0 %
Standarddepot-Verträge haben zwei Fonds (OGAW) und einen Lebenszyklus-Mechanismus. Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 % betragen. Der Deckel gilt nur für diese Vertragsart.
Fundstelle: § 1 Abs. 1c, § 2a Abs. 2 AltZertG - Auszahlung: Beginn zwischen 65 und 70
Monatliche Rente oder Auszahlplan, der frühestens mit 85 endet; bis zu 30 % des Kapitals dürfen einmalig ausgezahlt werden. Die Leistungen werden nachgelagert besteuert.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 4 AltZertG; § 22 Nr. 5 EStG
Wer förderberechtigt ist, regelt § 10a EStG: unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und neu auch bestimmte Selbstständige. Einzelheiten stehen im Ratgeber Wer wird gefördert? und in den Ratgebern unten. Die Fakten stützen sich auf das Bundesgesetzblatt und die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 21/4088).
Ratgeber
- Kinderzulage im Altersvorsorgedepot
Bis zu 300 € je Kind: Berechnung, Tabelle für 1 bis 3 Kinder, Zuordnung bei Eltern und die offene Frage bei mehreren Kindern.
- Altersvorsorgedepot für Selbstständige
Neu ab 2027: Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 können gefördert werden. Voraussetzungen und Versorgungswerke.
- Altersvorsorgedepot für Beamte
Beamte gehören zum begünstigten Personenkreis. Entscheidend ist die rechtzeitige Einwilligung gegenüber der zuständigen Stelle.
- Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot
Bestandsverträge behalten altes Recht. Was die unwiderrufliche Erklärung und ein Neuabschluss nach 2026 bedeuten.
- Auszahlphase beim Altersvorsorgedepot
Beginn mit 65 bis 70, Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, bis zu 30 % einmalig. So ist die Auszahlung geregelt.
- Frühstart-Rente: Stand der Gesetzgebung
10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18. Bundestag hat am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat steht noch aus.
- Anbieterwechsel beim Altersvorsorgedepot: Fristen und Kosten
Kündigung mit 3 Monaten zum Quartalsende, in den ersten 5 Jahren höchstens 150 € Wechselkosten beim alten Anbieter.
- Steuern beim Altersvorsorgedepot
Beiträge bis 1.800 € plus Zulage abziehbar, Finanzamt prüft Zulage gegen Steuervorteil, Auszahlung wird nachgelagert besteuert.
- Zulässige Anlagen und Standarddepot
Fonds bis Risikoklasse 5 und Euro-Staatsanleihen ja, Einzelaktien nein. Standarddepot mit zwei Fonds und Kostendeckel 1,0 %.
- Wer wird gefördert? Berechtigte, Grundzulage, Ehepartner
Wer zum Personenkreis gehört, Grundzulage und Mindesteigenbeitrag, Zulage für nicht berechtigte Ehepartner (bis 175 €) und der Zulageantrag.
- Tod und Vererbung beim Altersvorsorgedepot
Was mit dem Guthaben passiert: Übertragung auf den Ehepartner, Rentengarantiezeit und was das Gesetz zu Erben und Rückforderung sagt.
Wichtig: Diese Seite bietet allgemeine Information und Rechner. Sie gibt keine persönliche Empfehlung für Produkte oder Anbieter. Zu Ihrer Situation berät Sie die Verbraucherzentrale oder eine zugelassene Beratung.